Pressemitteilung
Mrosek: Erstmalig dürfen Kanalsteurer Kurzarbeitergeld beantragen
Berlin, 22. April 2020. Die Kanalsteurer steuern die Schiffe durch den Nord-Ostsee-Kanal. Von ihrer Heuer zahlen sie auch die Sozialabgaben, aber Kurzarbeitergeld wurde ihnen noch nie genehmigt. Während der Euro-Krise oder durch die durch Sanktionen bedingte Russlandkrise bekamen sie trotz Einbruch der Seeschifffahrt kein Kurzarbeitergeld.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Andreas Mrosek schrieb als schifffahrtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion an den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und forderte eine Regelung für diesen Missstand. Heute erklärte der Verkehrsminister in der per Video-Konferenz durchgeführten Ausschusssitzung, dass Kanalsteurer ab sofort Kurzarbeitergelder beantragen können.
Dazu erklärt Andreas Mrosek, selbst Dipl.-Ing. für Schiffsführung:
„Ich freue mich für die Kanalsteurer. Eine jahrelange Odyssee ging zu Ende. Kanalsteurer gibt es seit über 100 Jahren, sie leisten wertvolle Arbeit 24 Stunden pro Tag und das 365 Tage im Jahr. Erstmals sind sie nun in der Lage, Kollegen bei Einbrüchen in der Schifffahrt in Kurzarbeit zu schicken. Ein Erfolg auch für die AfD-Fraktion.“
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