Pressemitteilung
Münzenmaier: Sieg der Vernunft – Bundesfinanzhof kippt „Urlaubssteuer“ auf Übernachtungsleistungen
Berlin, 5. August 2019. Zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf Übernachtungsleistungen erklärt der Tourismuspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Tourismusausschusses, Sebastian Münzenmaier:
„Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf Übernachtungsleistungen endet die jahrelange Zitterpartie, die im schlimmsten Fall zu immensen Steuernachforderungen, Unternehmenspleiten und Arbeitsplatzverlusten bei den deutschen Reiseveranstaltern hätte führen können.
Nach dem, was bisher über das Urteil bekannt geworden ist, bestätigt der Bundesfinanzhof, dass Reiseveranstalter keine gewerblichen Zwischenvermieter sind. Das ist ein großer Sieg der Vernunft, weil Steuerbelastungen für die Reiseveranstalter vermieden werden, die letztlich den Urlaub teurer gemacht hätten. Damit hilft das Urteil, dass der Urlaub auch für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar bleibt.
Die Erleichterung nach dem Urteilsspruch darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Bundesregierung und große Koalition sich bis zuletzt geweigert haben, politisch auf ein Ende der umstrittenen Verwaltungspraxis hinzuwirken und die sogenannte ‚Urlaubssteuer‘ abzuräumen. Dies hatte die AfD-Fraktion bereits im Sommer 2018 im Bundestag beantragt. Schwarz-Rot weinte stattdessen lieber Krokodilstränen und wartete heldenhaft, wie das Drama wohl ausgehen wird. Dieses Ausmaß an politischer Gleichgültigkeit ist schon erschreckend.“
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