Pressemitteilung

Oehme: Schleichender Einführung der Scharia in Deutschland einen Riegel vorschieben

Berlin, 12. Februar 2019. Zu der Abstimmung des Europarates zur Vereinbarkeit der Kairoer Erklärung und der Europäischen Menschenrechtskonvention äußert sich AfD-Bundestagsabgeordneter Ulrich Oehme:

„In der letzten Versammlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) wurde partei-, fraktions- und staatenübergreifend mit einer großen Mehrheit beschlossen, dass die Kairoer Erklärung der Menschenrechte, welche die Scharia als alleinige Grundlage der Menschenrechte definiert, NICHT mit der Europäischen Menschrechtskonvention in Einklang zu bringen ist.

Damit bestätigt sich ein zentraler Aspekt der Forderung der AfD, den Islam und damit die Scharia, nicht als gleichwertig den Europäischen Menschenrechten oder dem Deutschen Recht zu setzen. Nur eine kurze Aufzählung der Unvereinbarkeit soll hier einen Einblick geben: Gleichstellung von Mann und Frau beim Thema Erbrecht, rechtliche Vertretung und Mitsprache, Eherecht; die Unversehrtheit und der Schutz von Kindern, zum Beispiel beim Thema Kinderehen; Schutz von Eigentum, oder das Verbot der Todesstrafe und Folter.

Erschreckend ist vor allem, dass das Scharia-Recht weitaus weniger in den islamischen Mitgliedsstaaten des Europarates sondern in nicht-islamischen Ländern wie Großbritannien, Griechenland und neuerdings auch in Deutschland – wie zum Beispiel die Kinderehe – als Paralleljustiz praktiziert beziehungsweise geduldet wird. Wir fordern die Bundesregierung daher auf unmittelbar die Resolution (Res 2253) des Europarates zu ratifizieren und der schleichenden Einführung der Scharia in Deutschland einen Riegel vorzuschieben.“

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