Positionspapier für eine selbstbewusste, ausgewogene und zukunftsfeste Kultur- und Erinnerungspolitik

Positionspapier für eine selbstbewusste, ausgewogene und zukunftsfeste Kultur- und Erinnerungspolitik

Berlin, 2. März 2026. Das Grundgesetz garantiert dem Staat bei der Förderung von Kunst und Kultur hinsichtlich Art, Ausgestaltung und Höhe einen weiten Gestaltungsspielraum. Allerdings begründet die Kunstfreiheit keinen Anspruch auf staatliche Förderung. Deshalb werden wir in einer zukünftigen Bundesregierung selbstbewusst entscheiden, welche Kunst und Kultur wir fördern. Die Förderpolitik muss sich dabei an Volk, Freiheit und Nation orientieren. Gefördert wird, was von nationaler Bedeutung ist. Insbesondere förderungswürdig ist Kunst und Kultur als Ausdruck menschlicher Schöpfung – und wenn sie jene Werte transportiert, die immer waren und ewig gelten sollen. Unsere Kulturpolitik ist dem Wahren, Guten und Schönen verpflichtet.

Die Mitglieder des Arbeitskreises für Kultur und Medien (Dr. Götz Frömming, Martin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf) haben auf ihrer diesjährigen Klausur ein Positionspapier zu den Kernthemen der Kultur- und Medienpolitik erarbeitet. Dr. Götz Frömming erklärt: „Damit haben wir die Weichen für unsere parlamentarische Arbeit in diesem Jahr gestellt.“

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