Protschka: Weitere Überregulierungen der Düngeverordnung sind unbedingt abzulehnen
Protschka: Weitere Überregulierungen der Düngeverordnung sind unbedingt abzulehnen
Berlin, 22. Mai 2019. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland im Jahr 2016 wegen des zu hohen Nitratgehalts im Grundwasser verklagt hatte, wurde als Reaktion darauf das Düngerecht novelliert. Die EU-Kommission hielt diese Novellierung jedoch für nicht ausreichend genug. Bis 2020 soll Deutschland seine Düngeverordnung deshalb nun erneut verschärfen, wenn es nicht zu einem zweiten Verfahren kommen soll, welches Strafzahlungen von rund 860.000 Euro am Tag nach sich ziehen würde.
Am heutigen Tag trifft sich die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) diesbezüglich mit den Agrar- und Umweltministern der Länder, um über die Vorschläge der Bundesregierung zur Novellierung der Düngeverordnung zu beraten. Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:
„Eine erneute Verschärfung der Düngeverordnung wäre unverantwortlich und würde das Höfesterben dramatisch beschleunigen. Bereits die novellierte Düngeverordnung von 2017 hat zu sehr viel Unmut bei den Bauern geführt. Durch den erhöhten Bürokratieaufwand wurden viele kleine und mittlere landwirtschaftliche Familienbetriebe zum Aufgeben gezwungen.
Insbesondere die Forderung der EU-Kommission, dass es in Gebieten, die über dem Nitratgrenzwert liegen, einen pauschalen Düngungsabschlag von 20 Prozent geben soll, lehne ich entschieden ab. Eine Unterversorgung der Kulturpflanzen widerspricht nämlich nicht nur jeder fachlichen Vernunft, sondern kommt auch einer Art Enteignung gleich, da beispielsweise der Anbau von Qualitätsweizen oder Gemüse unmöglich würde.
Dabei besteht in keiner Weise Gefahr im Verzug. Die Verschärfungen der Düngeverordnung 2017 zeigen bereits Wirkung, wie sich beispielsweise am Rückgang der Tierbestände und des Mineraldüngerabsatzes nachweisen lässt. Die Auswirkungen der Düngeverordnung auf den Grundwasserkörper werden sich erst in einigen Jahren ablesen lassen. Weitere Überregulierungen zum jetzigen Zeitpunkt wären deshalb absolut unverantwortlich und sind unbedingt abzulehnen.
Ich fordere die Bundeslandwirtschaftsministerin deshalb auf, unsere Bauern nicht mit weiteren Verschärfungen des Düngerechts zu belasten. Die Umsetzung der Forderungen der EU-Kommission würde das Höfesterben der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe dramatisch verstärken. Was wir jetzt gerade von Seiten der Bundesregierung erleben, ist ein klarer Bruch zum vielgepriesenen klaren ‚Bekenntnis zur bäuerlichen Landwirtschaft‘ aus dem Koalitionsvertrag.
Der richtige Weg wäre der Ausbau des Nitratmessnetzes sowie ein mehrjähriges Monitoring des Grundwasserkörpers. Außerdem muss die bestehende Düngeverordnung entschlackt werden, um die Landwirtschaft spürbar vom hohen Bürokratieaufwand zu entlasten.“
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