Regierung darf Meinungs- und Pressefreiheit nicht einschränken

Regierung darf Meinungs- und Pressefreiheit nicht einschränken

Berlin, 28. Mai 2025. Zur Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der AfD-Fraktion unter dem Titel „Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland als zentraler Bestandteil der Menschenrechte“ (Drucksache 21/203) teilt der Bundestagsabgeordnete Achim Köhler, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, mit:

„Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant offenbar nicht, den von Nancy Faeser geführten Leitsatz ,Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen‘ zu ändern. Er hält weiterhin an § 188 StGB fest, der Kritik an öffentlichen Persönlichkeiten unter Strafe stellt. Das führt zu einer Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit, und damit werden elementare Grundrechte in einer Demokratie bedroht. Die Verurteilung von David Bendels, Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, stellt einen beispiellosen Präzedenzfall dar, der die Anwendung der Grundrechte in Deutschland beleuchtet. Die strafrechtliche Verfolgung eines Journalisten wegen politischer Satire ist ein Vorgang, der bislang nur aus autoritären Regimen bekannt war. Niemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik wurde im Sinne von § 188 StGB ein Journalist in vergleichbarer Weise verurteilt, wie auch der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Inneren auf meine Anfrage hin bestätigt. Diese Entwicklung wirft ernsthafte Fragen zur Meinungsfreiheit und der demokratischen Werteordnung auf. Die AfD-Fraktion wird sich auch weiterhin im Sinne der Verfassungsordnung für die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte einsetzen. Keine Regierung hat das Recht darauf, die grundgesetzlich garantierten Freiheiten abzuschaffen, denn sie gehören uns allen.“

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