Pressemitteilung

René Springer: Ukrainische Pendelmigration einhegen

Berlin, 16. Dezember 2024. Die Bundesagentur für Arbeit hat am 9. Dezember 2024 eine Weisung an die Jobcenter zur Leistungsgewährung für Ukrainer erlassen. Besonders daran ist, dass als Regelbewilligungszeitraum weiterhin zwölf Monate angesetzt werden, obwohl rechtlich auch sechs Monate möglich wären (§ 41 SGB II i. V. m. § 41a SGB II). Dabei wird die Kontrolle über die tatsächliche Anwesenheit der leistungsbeziehenden Ukrainer in der Bundesrepublik weiterhin nicht gewährleistet.

Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, teilt dazu mit:

„Die Bundesagentur für Arbeit gewährt unnötigerweise noch ein halbes Jahr zusätzlich Bürgergeld für Ukrainer, obwohl sich im kommenden Frühjahr ein Waffenstillstand oder sogar eine Friedenslösung in der Ukraine abzeichnet. Bei den zu erwartenden Rückkehrbewegungen kann nicht sichergestellt werden, dass die momentan Bürgergeld empfangenden Ukrainer das Land tatsächlich verlassen. Die Pendelmigration wird also vermutlich weiter anhalten.

Anstatt die weitere Einwanderung in unsere Sozialsysteme zu befeuern, sind jetzt wirksame Gegenmaßnahmen erforderlich: Der Bürgergeldbezug für Ukrainer muss eingestellt und die Pendelmigration gestoppt werden. Entsprechende Vorschläge unserer Bundestagsfraktion liegen mit unserem Antrag ,Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch – Sofortmaßnahmen gegen Pendelmigration‘ (Drucksache 20/11745) schon lange auf dem Tisch.“

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