Sachbeschädigungen von kritischen Infrastrukturen in der polizeilichen Kriminalstatistik gesondert abbilden

Sachbeschädigungen von kritischen Infrastrukturen in der polizeilichen Kriminalstatistik gesondert abbilden

Berlin, 06. Oktober 2026. Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag zur gesonderten Erfassung von Sachbeschädigungen an kritischer Infrastruktur in der Polizeilichen Kriminalstatistik vorgelegt. Wir stellen fest, dass Beschädigungen, Anschläge und Sabotageakte an KRITIS derzeit nur unter dem allgemeinen Straftatenschlüssel „Sachbeschädigung“ erfasst werden, ohne erkennbare Kategorisierung. Eine solche Ausweisung ist jedoch unerlässlich, um ein umfassendes Sicherheits- und Lagebild zu schaffen und künftige Präventionsmaßnahmen wirksam zu gestalten. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, den Erfassungsstandard der PKS so zu konkretisieren, dass Sachbeschädigungen an kritischer Infrastruktur gesondert erfasst und nach den betroffenen Bereichen wie Kommunikation, Finanzen, Energie, Wasser, Gesundheit, Ernährung, Verwaltung und Verkehr kategorisiert werden. Zudem soll eine Zuordnung zu politisch motivierter Kriminalität erfolgen, um eine schwerpunktmäßige Berichterstattung gegliedert nach Extremismusarten sicherzustellen. Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen ist für das Funktionieren des Gemeinwesens und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung von zentraler Bedeutung. Angesichts wachsender Gefährdungspotenziale durch Sabotageakte, politisch motivierte Straftaten, Extremismus, organisierte Kriminalität und hybride Bedrohungen ist eine präzisere statistische Erfassung dringend geboten, um eine belastbare Lageanalyse, zielgerichtete Prävention und eine effektive Priorisierung sicherheitspolitischer Maßnahmen zu ermöglichen.

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