Pressemitteilung
Spangenberg: Droht dem Beruf des Heilpraktikers das Aus?
Berlin, 26. November 2020. Die Bundesregierung will offenbar mit dem MTA-Reformgesetz den Berufsstand der Heilpraktiker als alternatives medizinisches Angebot abschaffen. Ihr Gesetzentwurf für ein MTA-Reformgesetz (MTA-RefGes) wurde am Mittwoch in 1. Lesung im Bundestag behandelt. Der Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“. Hierzu hat die AfD-Fraktion den Antrag „Heilpraktiker – Berufsbild schützen und weiterentwickeln“ dazugestellt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg, erklärt dazu:
„Auf den ersten Blick haben beide Themen nichts miteinander zu tun. Allerdings hat die Bundesregierung in ihrem Kabinettsentwurf zum Beruf der Medizinisch-Technischen Assistenten mit kleinen, unkommentierten Änderungen gegenüber der jetzigen Gesetzeslage wie auch dem Referentenentwurf vom Sommer beim Berufsstand der Heilpraktiker große Verunsicherung hervorgerufen.
Die AfD-Fraktion zielt mit ihrem Antrag darauf ab, den Beruf des Heilpraktikers durch eine verbesserte und einheitliche Ausbildung zu stärken. Wir wollen erreichen, dass Auszubildende zum Heilpraktiker eine vierjährige Berufsausbildung mit bestimmter Dauer von Präsenzunterricht und praktischem Unterricht durchlaufen sowie dass Schulen staatlich zugelassen werden müssen und ein bundeseinheitliches Curriculum erarbeitet wird. Nach Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung darf dann die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Heilpraktiker“ geführt werden.
Daraus, dass es durch Heilpraktiker gelegentlich zu folgenreichen Diagnose- oder Behandlungsfehlern kommt, kann nicht der Schluss gezogen werden, dass vom Heilpraktikerberuf grundsätzlich eine Gefahr für Patienten ausgeht. Behandlungsfehler verschiedener Art, gelegentlich mit schwerwiegenden Folgen, kommen auch bei der Schulmedizin vor, trotz ihrer wissenschaftsbasierten Hochschulausbildung.
Täglich besuchen laut dem ‚Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.‘ mehr als 120.000 Patienten eine Heilpraktiker-Praxis; dies sind über 40 Millionen Patientenkontakte jährlich. Es arbeiten rund 60.000 Menschen in deutschen Heilpraktiker-Praxen, davon etwa 47.000 Heilpraktiker.
Letztlich ist der Patient selbst dafür verantwortlich, von wem er sich behandeln lässt. Das schließt auch die Behandlung durch Heilpraktiker mit ein. Die Gründe, sich einem Heilpraktiker anzuvertrauen, können sehr unterschiedliche sein. Man sollte respektieren, wenn Menschen sich dafür entscheiden und die Entscheidungsfreiheit zwischen unterschiedlichen Diagnose- und Behandlungsmethoden muss bestehen bleiben.
Es deutet sich zunehmend an, dass die Bundesregierung den Beruf des Heilpraktikers abschaffen will. Womöglich ist es ein erster Schritt in diese Richtung, wenn nun der jetzt behandelte Gesetzentwurf den Heilpraktikern den Weg zur Labordiagnostik versperren will. Zum Beispiel sind die biomedizinischen Analysen für diese ein wesentlicher Bestandteil der Berufsausübung.
Diese Bestrebungen wird die AfD-Fraktion nicht mittragen.“
Beitrag teilen