Pressemitteilung

Stefan Keuter: Gerichtsurteil gegen unzulässige Verdachtsberichterstattung

Berlin, 29. Juli 2024. Im Zuge der Berichterstattung über einen mutmaßlichen Spionagefall haben die Zeitung „Welt am Sonntag“ und das Onlineportal „welt.de“ auch über eine Mitarbeiterin der AfD-Fraktion berichtet. Diese hat vor dem Landgericht Berlin nun ein Urteil gegen die Zeitung erwirkt und sich damit erfolgreich gegen eine unzulässige Verdachtsberichterstattung zur Wehr gesetzt. Der Artikel hatte berichtet, die Mitarbeiterin stehe im Zusammenhang mit der von der Zeitung behaupteten ausländischen Beeinflussung der außenpolitischen Arbeit der Fraktion. Die Entscheidung rügt, dass nicht einmal ein Mindestbestand an Beweistatsachen für den unterbreiteten Vorwurf vorgelegen habe. Zudem sei in einer Weise über die bis dahin öffentlich nicht bekannte Mitarbeiterin berichtet worden, die eine Identifizierung möglich mache. Außerdem sei der Mitarbeiterin keine ausreichende Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt worden, mit dem Ergebnis, dass der Artikel vorverurteilend und nicht ausgewogen gewesen ist. Dazu teilt der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Stefan Keuter, mit:

„Wir freuen uns, dass das Landgericht Berlin die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeiterin gestärkt und sie vor falschen Verdächtigungen in Schutz genommen hat. Dadurch ist auch dem Versuch ein Riegel vorgeschoben worden, die außenpolitische Arbeit der Fraktion als fremdbestimmt zu diskreditieren.“

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