Antrag

Stopp der Verhandlungen zur EU-Richtlinie über Industrieemissionen

Berlin, 9. Mai 2023. Maßnahmen des europäischen Umweltschutzes dürfen nicht zu einer Deindustrialisierung Deutschlands oder zur Zerstörung der deutschen Landwirtschaft führen. Dem Umweltschutz ist nicht gedient, wenn die Industrie- oder Agrarproduktion aus Deutschland in andere Teile der Welt abwandert, in denen weit schlechtere oder sogar überhaupt keine Umweltstandards gelten. Umweltschutzauflagen in Deutschland müssen deshalb stets maßvoll und in einem Rahmen erfolgen, der es den Betrieben ermöglicht, sich daran anzupassen, ohne ihre Wirtschaftlichkeit zu schwächen oder gar deren Existenz zu gefährden. Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED-Richtlinie) und der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien wird diesen Vorgaben nicht gerecht und darf deshalb in Deutschland keine Anwendung finden.

Der Deutsche Bundestag fordert im Rahmen seiner Mitwirkungsrechte nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, die weiteren Verhandlungen zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien zu beenden bzw. für die Bundesrepublik Deutschland der geplanten Novellierung die Zustimmung zu versagen.

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