Antrag
Unterlassung von Informationen mit bewerbendem Charakter zu Pubertätsblocker- und Hormonbehandlung von Kindern und Jugendlichen seitens der Bundesregierung
Berlin, 16. Dezember 2024. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf dem „Regenbogenportal.de“ unter anderem folgenden Text veröffentlicht, mit dem es sich an Kinder vor der Pubertät wendet: „Pubertäts-Blocker nehmen Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? Dann kannst du Pubertätsblocker nehmen.
Pubertäts-Blocker sind besondere Medikamente. Das Wort Blocker heißt: etwas stoppen. Diese Medikamente sorgen dafür, dass du nicht in die Pubertät kommst. Das heißt, dein Körper entwickelt sich erst mal nicht weiter. Weder in Richtung Frau. Noch in Richtung Mann. So hast du mehr Zeit zum Nachdenken. Und du kannst in Ruhe überlegen: Welcher Körper passt zu mir. Hormone nehmen; Vielleicht sagst Du auch: Nein, ich bin mir ganz sicher. Dieser Körper passt wirklich nicht zu meinem Gefühl. Dann kannst Du bestimmte Hormone bekommen.“ Nachdem am 15.10.2022 mediale Kritik an dem Text aufkam, wurde der dritte Satz leicht verändert und heißt nunmehr: „So kannst du deinen Arzt/ deine Ärztin fragen, ob dir Pubertäts-Blocker helfen können:“ (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/regenbogenportal-online/). Diese seitens eines Bundesministeriums unmittelbar an Kinder gerichtete Anregung, in die natürliche individuelle körperliche Entwicklung durch Medikamente einzugreifen, ist nicht nur in unzulässiger Weise übergriffig von Seiten des Staates und hintertreibt das nach Art. 6, Abs. 2 Grundgesetz zuvörderst den Eltern obliegende Pflege- und Erziehungsrecht hinsichtlich ihrer Kinder, sondern regt Kinder willkürlich an, sich einer medizinisch überhaupt nicht indizierten Therapie zu unterziehen. In nicht hinnehmbarer Weise macht die Bundesregierung hier Kindern Angst vor einer natürlichen Entwicklung ihres Körpers und nimmt dabei in Kauf, dass diese ein Leben lang schwere seelische und körperliche Schäden aufgrund dieser Anregung erleiden.
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