Antrag

Vom Land der Mieter zum Land der Eigentümer

Berlin, 29. August 2022. Deutschland hat im Vergleich zu den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die geringste Wohneigentumsquote aufweist. Die einmalig zu entrichtende Grunderwerbsteuer steht der Eigentumsbildung im Wege, wie die Deutsche Bundesbank bereits Anfang 2020 feststellte. Ferner entfaltet die kontinuierlich fällige Grundsteuer zusätzlich negative Wirkung. So zahlen Eigentümer, die auch vermieten, bislang Grunderwerbssteuer sowie Steuern auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Alleinnutzer haben Grunderwerbssteuer und weitere Betriebskosten zu entrichten. Beide Gruppen versteuerten bereits die zum Bau genutzten Materialien und Löhne der Handwerker und entrichten zusätzlich Abgaben für die Gebäudeversicherungen an den Fiskus. Grundsteuer kommt ebenfalls für beide Gruppen hinzu und setzt dem Besteuerungswettlauf auf Eigentum fort.

Die Bundesregierung verteuert durch eine ideologische Ausrichtung auf den Klimaschutz das Bauen und Wohnen immer mehr. Exemplarisch stehen dafür die Vorschriften des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) hinsichtlich Dämmung und Anlagentechnik, Festlegungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wiederum trifft alle Bürger beim Heizen und Tanken und stellt gleichermaßen eine unverhältnismäßige Belastung der Bau- und Wohnungswirtschaft dar. Außerhalb der Ballungszentren wird die Wohneigentumsförderung zu wenig gefördert. Diese Räume weisen weit weniger Stressfaktoren wie zum Beispiel Lärm, Kriminalität, Migrationsdruck oder Enge auf. Es erfreuen sich kleinere Großstädte mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern und ländliche Räume einer zunehmenden Beliebtheit, wie eine Studie des Leibniz-Institut für Wirtschafts-forschung an der Universität München e. V. (ifo) dokumentiert. 2021 sind dem-nach knapp 13% junger und mittelalter Menschen aus Haushalten mit Kindern gewillt gewesen, den deutschen Großstädten den Rücken zu kehren.

Unsere Forderungen:

1. in Abstimmung mit den Ländern die Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Immobilien zu eigenen Wohnzwecken abzuschaffen;

2. in Abstimmung mit den Ländern bundesweit eine Obergrenze von 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer festzulegen;

3. in Abstimmung mit den Ländern die Grundsteuer abzuschaffen und einen Rechtsrahmen zu gestalten, der den Kommunen den Einnahmeausfall ersetzt;

4. das Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dauerhaft außer Kraft zu setzen;

5. das Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) dauerhaft außer Kraft zu setzen;

6. eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die die Förderung von Wohneigentumserwerb außerhalb von Ballungszentren zum Inhalt hat.

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