Antrag
Vorschläge der Europäischen Kommission für einen möglichen Führerscheinentzug für Personen über 70 Jahre im EU-Ministerrat ablehnen
Berlin, 4. Juli 2023. Die EU-Kommission schlägt in Richtlinienvorschlag KOM(2023)127 endg.; Ratsdok.-Nr. 6795/23, ein Bündel von Maßnahmen in Bezug auf den Führerschein vor. Die wesentlichen Vorschläge sind Einführung eines digitalen (mobilen) Führerscheins, die Anhebung der Gewichtsbeschränkung der Klasse B auf 4,25 t nur für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen, eine Befristung des Führerscheins für Über-70-Jährige auf fünf Jahre oder weniger, um verpflichtende Maßnahmen wie regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen oder Auffrischungskurse anzuwenden, Umschreibungen von in Drittstaaten ausgestellten Führerscheinen, begleitetes Fahren ab 17 EU-weit für PKW und LKW, Probezeit für Fahranfänger einschließlich 0-Promille-Regelung sowie die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisprüfung auch im Ausland abzulegen.
Mit dem Vorschlag KOM(2023)128 endg.; Ratsdok.-Nr. 6796/23, für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die unionsweite Wirkung bestimmter Entscheidungen über den Fahrbefähigungsverlust soll ein EU-weites Fahrverbot durchgesetzt werden, wenn ein Mitgliedstaat einem Fahrer die Fahrerlaubnis entzieht Die Vorschläge der EU-Kommission, insbesondere zu einer Befristung des Führerscheins für Über-70-Jährige ist mit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ziel der Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht vereinbar, da weite Teile der Bevölkerung bedroht wären, ihre individuelle Mobilität zu verlieren. Der Vorschlag der EU-Kommission verletzt zudem die Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit.
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