Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern

Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern

Berlin, 14. April 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag legt mit dem Antrag „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern“ eine umfassende Initiative vor. Anlass ist die Feststellung, dass legitime Positionen in Forschung und Lehre zunehmend unter Druck geraten und Selbstzensur, Einschüchterung sowie institutionelle Sanktionen zunehmen. Die AfD-Fraktion fordert einen Lagebericht der Bundesregierung zur Selbstzensur und Diskursverengung, die Einbindung verfahrensbezogener Mindeststandards zum Schutz wissenschaftlicher Debatten in Bund-Länder-Programme, transparente Verfahren bei Raumvergabe und Veranstaltungsausladungen sowie effektive Ombuds- und Beschwerdewege. Zudem sollen Bundesmittel nur unter Bedingungen ausgezahlt werden, die Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit gewährleisten, ohne in inhaltliche Freiheit einzugreifen. Eine zentrale Anlaufstelle im Bundesforschungsministerium soll Hinweise auf Einschränkungen bündeln und Leitlinien verbreiten. Schließlich verlangt der Antrag einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes um arbeitsrechtliche Schutzvorkehrungen gegen Benachteiligungen wegen zulässiger Meinungsäußerungen.

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