Pressemitteilung

Kamann: Werbeblocker-Urteil keine Bedrohung der Pressefreiheit

Berlin, 20. April 2018. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Anbieten von Werbeblockern im Internet zulässig ist. Auch bei Nachrichtenangeboten im Netz dürfe Werbung unterdrückt werden. Damit ist der Einsatz des im Internet kostenlos angebotenen Werbeblockers AdBlock Plus weiterhin erlaubt.

Der Springer Verlag hatte dagegen geklagt. Das Gericht hat geurteilt, dass der Anbieter Geschäfte nicht direkt behindere, da der Nutzer den Blocker selbst installieren müsse.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann, Fachpolitischer Sprecher Digitalisierung der AfD-Fraktion und Obmann im Ausschuss Digitale Agenda:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Nach diesem Urteil kann der Nutzer selbst entscheiden, ob er Werbung erhalten möchte oder nicht. Wir sehen auch die Pressefreiheit nicht gefährdet, mit der Freiheit des Informationsangebotes kann nicht automatisch ein Anspruch auf ein bestimmtes Geschäftsmodell verbunden sein. Das Grundrecht auf Pressefreiheit ist in keiner Weise bedroht.“

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