Pressemitteilung

Spangenberg: Redebeitrag zum MDK-Reformgesetz

Berlin, 8. November 2019. Zum Entwurf eines „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)“ der Bundesregierung und zum Entschließungsantrag der AfD-Faktion „Begründungsregelung bei Krankenhausabrechnungsprüfungen“ sprach Detlev Spangenberg, MdB und Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion im Plenum am 07.11.2019.

Spangenberg erklärt:

„Die Änderung der Rechtsform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung soll den Einfluss der Krankenkassen auf den Medizinischen Dienst deutlich reduzieren. Dem Medizinischen Dienst wird vorgeworfen, im Sinn der Krankenkassen für diese günstigere Prüfungsergebnisse erzielt zu haben, was zum Beispiel in 2018 zu Rückforderungen gegenüber den Krankenhäusern in Höhe von 2,8 Milliarden Euro führte.

Ebenfalls kritisiere ich die geplante Einführung von Prüfquoten. Wenn mehr Prüfungen unrichtige Abrechnungen aufdecken, kann es nicht das Ziel sein, die Prüfmenge zu reduzieren. Das führt im Umkehrschluss zu mehr unentdeckten fehlerhaften Abrechnungen. Letztendlich geht es hier um die Beiträge der Versicherten, nicht um eine versteckte Finanzierung von Krankenhäusern. Um unmissverständliche Abrechnungsmodalitäten zu erreichen, muss über eine Reformierung des derzeitigen DRG-Systems dringend nachgedacht werden. Auch die Krankenhaus-Verantwortlichen kritisieren den derzeitigen Zustand, indem sie die fehlende Flexibilität beanstanden, sie zum Beispiel die Bettenverweildauer nach dem DRG anführen, die teilweise ohne kompetente Betrachtung durch den MDK zu erheblichen Rückforderungen für die Krankenkassen führte.

Auch zu kritisieren ist die ideologische Einführung einer Geschlechterquote, die sogar dazu führen kann, dass wenn keine Parität erreicht wird, die Anzahl der in das Gremien zu sendenden Mitglieder reduziert wird. Das heißt die Quote könnte somit bewirken, dass nur eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit möglich ist.“

Erfreut nahm Spangenberg zur Kenntnis, dass offenbar auf seine Kritik in seiner Rede vom 26.09.2019, in der er das Verbot der Aufrechnung von Forderungen beanstandete, durch einen Änderungsantrag der Regierungskoalition wieder aufgehoben wurde.

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