Antrag

Unvereinbarkeit der Verordnungsentwürfe mit den Rechtsgrundlagen der Europäischen Union

Berlin, 3. März 2023. Der Bundestag wolle beschließen: In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache KOM (2022)586 endg.; Ratsdok.- Nr.145982/22 wolle der Bundestag folgende Entschließung gemäß Protokoll Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon in Verbindung mit § 11 des Integrationsverantwortungsgesetzes annehmen, mit der er die Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit rügt: I. Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien(Euro 7) und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 KOM (2022)586.; Ratsdok.-Nr. 14598/22, verletzt nach Auffassung des Deutschen Bundestages die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon.

Begründung: Die Verhältnismäßigkeit wird auf S.7 des Verordnungsvorschlags behandelt. Auch wenn das Ziel eines hohen Umwelt- und Gesundheitsschutzes durch Verbesserung der Luftqualität in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstrebenswert ist, so unterbleibt doch offensichtlich eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Es bleibt ungeklärt, ob − die zugrundeliegenden Studien EUA, 2020 „Air Quality in Europe“- Bericht 2020 sowie JRC, 2019, „Urban No2 Atlas“ herangezogen werden dürfen, da sie neben den Euro6/VI Fahrzeugen auch noch viele ältere Pkw erfassen, die durch neue Modelle ersetzt werden und nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen werden; − die in der zugrundeliegenden Richtlinie „über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ (KOM(2022)542) zitierten Arbeiten zu den Auswirkungen heutiger in Deutschland vorherrschenden Luftschadstoffbelastungen hinreichend epidemiologisch belastbar sind bzw. ob das in diesem Zusammenhang erwähnte Null-SchadstoffSzenario (KOM(2021)400) damit noch zielführend bzw. notwendig ist; − die festgesetzten Grenzwerte auch von Verbrennungsmotoren erreicht werden können;…

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