Antrag
Informationsbroschüren und Schulbücher zur Sexualaufklärung auf ihre inhaltliche Angemessenheit überprüfen
Berlin, 25. November 2024. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt die Aufgabe der gesundheitlichen Aufklärung als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums wahr [https://www.bzga.de/ueber-uns/aufgaben-undziele/]. Sie hat im Jahr 2010 gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Informationsbroschüre mit dem Titel „Standards für Sexualaufklärung in Europa“ veröffentlicht.
Diese soll ein Rahmenkonzept für politische Entscheidungsträger, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsbehörden und Experten darstellen [https://www.bzga.de/infomaterialien/sexualaufklaerung/who-regionalbuero-fuer-europa-und-bzga-standards-fuer-die-sexualaufklaerung-in-europa/]. In dieser Broschüre wird im Zusammenhang mit Kleinkindern unter vier Jahren in aller Selbstverständlichkeit u. a. über „sexuelle Wesen“, über „normale sexuelle Verhaltensweisen“, über „Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren“, über „frühkindliche Masturbation“, über „Doktorspiele mit Freunden“, über die Entblößung der Genitalien vor anderen Kindern und Erwachsenen, und über „lustvolle Erfahrung körperlicher Nähe als Teil des menschlichen Lebens“ geschrieben.
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