Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen

Für eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen

Berlin, 17. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag beantragt eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, um eine geografische Priorisierung von Kriegsflüchtlingen einzuführen. Art. 1 A (2) GFK soll ergänzt werden um den Grundsatz, dass Schutz zunächst und möglichst dauerhaft in geografisch und kulturell benachbarten Regionen gewährleistet ist. Damit werden riskante Langstreckenfluchten über See- und Wüstenrouten vermieden und europäische Aufnahmestaaten entlastet. Die Priorisierung wird als Soll-Regel in einem Zusatzprotokoll festgeschrieben, ohne den Kernschutz nach Art. 31/33 GFK zu schwächen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf UN-Ebene und beim UNHCR für die Reform einzutreten, kulturelle, religiöse und sprachliche Nähe als Kriterien zu berücksichtigen und Mittel für Gesundheit, Bildung und Arbeitsmarkt in Erstaufnahmestaaten zu erhöhen. Auf EU-Ebene soll der systematische Aufbau und die finanzielle Ausstattung von Aufnahmekapazitäten in Nachbarstaaten vorangetrieben werden. Hilfe vor Ort erweist sich als effizienter, sicherer und kulturell kompatibler als unkontrollierte Migration nach Europa. Investitionen in regionale Schutzräume senken nach Weltbank- und UNHCR-Studien die Gesamtkosten und fördern die spätere freiwillige Rückkehr. Konflikte in Syrien, Afghanistan und Libyen verdeutlichen die Gefahren riskanter Fernfluchten mit tausenden Toten und Vermissten (IOM/UNHCR).

Zum Antrag

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