Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland

Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland

Berlin, 24. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag lehnt den Plan der schwarz-roten Regierungskoalition ab, eine verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen einzuführen. Die vorgesehene Maßnahme soll mehr Transparenz in sensiblen Schlachtbereichen schaffen, Tierwohlsverstöße leichter aufdecken und als „Qualitätsmerkmal“ vermarktet werden. Statt bestehende Kontrollen durch verbesserte personelle Ausstattung der Veterinärbehörden zu optimieren, werde erneut auf technische Dauerüberwachung und zusätzliche Dokumentationspflichten gesetzt, was zu weiterem Bürokratieaufbau führe. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag betont, dass eine flächendeckende Videoüberwachung tief in Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten eingreife, erhebliche datenschutz­rechtliche und arbeitsrechtliche Risiken berge und den Eindruck einer zunehmenden staatlichen Kontrolle statt einer praxisnahen Tierschutzpolitik erwecke. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen, bürokratische Hürden in der Landwirtschaft und verarbeitenden Industrie abzubauen, den Strukturwandel zu stoppen, regionale Schlachtbetriebe und das Fleischerhandwerk zu stärken sowie die Abwanderung deutscher Fleischverarbeitung ins Ausland zu verhindern.

Zum Antrag

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