Berufsfreiheit für Selbstständige sicherstellen – Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher machen

Berufsfreiheit für Selbstständige sicherstellen – Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher machen

Berlin, 27. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag konstatiert, dass Deindustrialisierung und demografischer Wandel höhere Produktivität durch Digitalisierung, Automatisierung und KI erfordern. Flexibel verfügbare Selbstständige und Freiberufler tragen in agiler Kooperation unverzichtbare Kompetenzen bei. Die Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung bleibt dagegen intransparent, da das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) auf unbestimmten Rechtsbegriffen beruht und langwierig ist. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag fordert deshalb die Ergänzung von § 7 SGB IV um objektive „Anhaltspunkte für selbstständige Tätigkeit“ und kumulative Indikatoren wie Unternehmerrisiko, freie Arbeitsgestaltung, angemessene Vergütung nach der Bezugsgröße, eigenständige Sozialvorsorge und Berufshaftpflicht. § 7a SGB IV soll widerlegbare Vermutungsregeln für Beschäftigung und Selbstständigkeit sowie ein zügiges, digitales „Alles-aus-einer-Hand“-Verfahren umfassen. Ein Hybrid-Modell erlaubt die Anrechnung freiwillig geleisteter Beiträge auf nachträgliche Pflichtbeiträge. Kranken- und Pflegeabsicherung gelten bei gesetzlicher oder privater Versicherung einschließlich Beihilfe als erfüllt. Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge, bindende Statusfeststellungen, eine unabhängige Evaluation und eine dreijährige Sunset-Klausel sichern Rechtssicherheit und Bürokratieabbau.

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