Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent
Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent
Berlin, 31. März 2026. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert die konsequente Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zur Prüfung und Kontrolle der Auslandshandelskammern (AHKs), Delegationen und Repräsentanzen. Der Bericht vom Januar 2025 dokumentiert erhebliche Mängel in Buchhaltung, Leistungsmessung und Kontrolle. Aktuell kommen ausschließlich AUP-Prüfungen ohne Haftung zum Einsatz, anstelle vollständiger Jahresabschlussprüfungen gemäß § 317 HGB. Die AfD-Fraktion verlangt die Abschaffung unzureichender Prüfverfahren, verbindliche Key Performance Indicators (KPIs), klare Nachweispflichten für Beratungsleistungen sowie unabhängige Prüfungsmechanismen, bei denen das BMWK Prüfungsgesellschaften direkt beauftragt. Salärobergrenzen, Präsenzanforderungen für Führungskräfte am Einsatzort und eine Eigenanteilquote von mindestens 80 Prozent sollen Wirtschaftlichkeit und Transparenz erhöhen. Die jährliche Förderung von nahezu 100 Millionen Euro ist kritisch zu überprüfen und bei ungenügender Eigenfinanzierung oder Nichterfüllung von KPIs zu kürzen. Darüber hinaus wird die exklusive Listung der AHKs auf Botschaftswebseiten beendet und faire Ausschreibungen statt GIZ-Direktvergaben mit einem Volumen von mindestens 7,1 Millionen Euro bis 2025 gefordert. Die Aufklärung möglicher Amtsanmaßungen, Verstöße gegen Vergaberecht und Steuerpflichten sowie ein vollständiger Bericht bis Juni 2026 sind sicherzustellen.
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