Widerspruchslösung bei Organspende steht Recht des Individuums entgegen

Widerspruchslösung bei Organspende steht Recht des Individuums entgegen

Berlin, 18. Juni 2026. Eine fraktionsübergreifende Gruppe Abgeordneter hat einen Antragsentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz erarbeitet. In der kommenden Sitzungswoche soll dazu in einer 120-minüten Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden. Demnach soll künftig jeder Organ- und Gewebespender sein, der einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die AfD-Bundestagsfraktion lehnt diese Widerspruchslösung weiterhin kategorisch ab.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, teilt dazu mit:

„In einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft muss der Körper dem Individuum gehören. Die Widerspruchslösung steht dem diametral entgegen.
Wir von der AfD-Fraktion verteidigen bei der Organspende mit aller Kraft das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wie es Artikel 2 Grundgesetz vorsieht und setzen uns daher geschlossen gegen die sozialistische Widerspruchslösung ein, die von der Parlamentariergruppe gefordert wird.
Ebenso betonen wir an dieser Stelle den im Wahlprogramm der Alternative für Deutschland zur Bundestagswahl 2025 festgeschriebenen Passus zur Organspende:
‚Die Entscheidung zur Organspende kann […] nur beim Betroffenen liegen, der diese in voller Kenntnis der hiermit zusammenhängenden Abläufe treffen muss. Dies beinhaltet auch eine Aufklärung über das Kriterium des ‚Hirntodes‘, welches nicht unumstritten ist. Insofern lehnen wir die Widerspruchsregelung und jede Form eines direkten oder indirekten Zwanges entschieden ab.‘
Für die AfD-Bundestagsfraktion steht der Mensch und die Menschlichkeit im Vordergrund.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge