Entwurf eines Gesetzes zur Nichterhebung einer Erbschaft-und Schenkungsteuer (Erbschaftsteuernichterhebungsgesetz-ErbStNichtG)

Entwurf eines Gesetzes zur Nichterhebung einer Erbschaft-und Schenkungsteuer (Erbschaftsteuernichterhebungsgesetz-ErbStNichtG)

Berlin, 22. Juli 2026. Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer wollen wir eine Substanzsteuer abschaffen, die unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerbürger erhoben wird und somit zu einer ungerechten Doppelbesteuerung führt. Die Erhebung der Steuer ist mit einem überproportional hohen Verwaltungsaufwand verbunden, während der Ertrag für die Staatseinnahmen nur marginal ausfällt. Darüber hinaus setzt die Erbschaftsteuer Fehlanreize für den nachhaltigen Umgang mit erwirtschaftetem Vermögen beim Generationenübergang und kann im Erbfall zur Veräußerung von Unternehmen, deren wirtschaftlicher Aufgabe oder zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Mit der vorgesehenen Regelung entlasten wir Erben um rund 8,5 Milliarden Euro und Beschenkte um etwa 4,8 Milliarden Euro, verbessern die Einkommens- und Steuergerechtigkeit und stellen sicher, dass für bereits entstandene Erwerbsvorgänge bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 keine rechtlichen Lücken entstehen.

Zum Gesetzentwurf

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