Landwirtschaftliche Innovation fördern-Den Einsatz von Agrardrohnen entbürokratisieren

Landwirtschaftliche Innovation fördern-Den Einsatz von Agrardrohnen entbürokratisieren

Berlin, 22. September 2026. Wir setzen uns dafür ein, dass Agrardrohnen in der Landwirtschaft unbürokratisch und sicher eingesetzt werden können. Derzeit werden unbemannte Luftfahrtsysteme pauschal als Luftfahrzeuge eingestuft und unterliegen damit dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft nach dem Pflanzenschutzgesetz. Diese Regelung führt in der Praxis zu einem aufwendigen und uneinheitlichen Genehmigungsverfahren, das landwirtschaftliche Betriebe mit erheblichen Kosten und Wartezeiten belastet. Insbesondere im Steillagenweinbau haben sich Agrardrohnen bereits bewährt und bieten im Vergleich zum Hubschrauber eine ökologischere und präzisere Alternative, da sie niedriger und langsamer fliegen und somit den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln auf Nicht-Zielflächen erheblich reduzieren. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, eine klar definierte Unterkategorie „Agrardrohne“ zu schaffen, die den Einsatz bei ausschließlicher Verwendung von BVL-genehmigten Mitteln und JKI-gelisten Spritzeinrichtungen mit einer einmaligen, dauerhaften und widerruflichen Betriebs- und Mittelverwendungserlaubnis ermöglicht. Zudem sollen im Luftverkehrsrecht praxistaugliche Erleichterungen wie geografische UAS-Gebiete, kurzzeitige BVLOS-Abschnitte und der parallele Betrieb mehrerer Drohnen geschaffen sowie ein befristetes Förderprogramm für die europäische Entwicklung und Produktion von Agrardrohnen aufgelegt werden, um Innovation zu fördern, Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern zu verringern und gleichzeitig den Schutz von Natur und Gesundheit sicherzustellen.

Zum Antrag

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