Abschaffung der Hybrid-DRG gefährdet die medizinische Versorgung

Abschaffung der Hybrid-DRG gefährdet die medizinische Versorgung

Berlin, 9. Oktober 2026. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich heute gemeinsam gegen die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028 ausgesprochen. Bereits in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 7. Oktober 2026 hatte die AfD-Fraktion die drohenden Folgen für die ambulante Versorgung, insbesondere für Praxiskliniken und die Gynäkologie, kritisch thematisiert.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Hess teilt dazu mit:

„Wenn sich Ärzteschaft und Krankenkassen, die bei Vergütungsfragen durchaus unterschiedliche Interessen vertreten, gemeinsam gegen ein Gesetzesvorhaben wenden, sollte die Bundesregierung aufhorchen. Hier geht es nicht um einzelne Honorare, sondern um die Zukunft unserer medizinischen Versorgung.

Mit den 2024 eingeführten Hybrid-DRG wurde eine sektorengleiche Vergütung bestimmter medizinischer Eingriffe ermöglicht. Ziel war es, unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und die ambulante Versorgung zu stärken. Nun plant die Koalition eine Kehrtwende: Bereits 2027 sollen bestimmte Eingriffe wieder nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet werden, bevor die Hybrid-DRG 2028 vollständig entfallen sollen. Besonders dramatisch könnten die Folgen für die gynäkologische Versorgung sein. Gerade in diesem Fachgebiet lassen sich zahlreiche Eingriffe medizinisch sicher ambulant durchführen. Stationäre Kapazitäten wurden deshalb vielerorts bereits reduziert oder vollständig abgebaut.

Hier droht eine gefährliche Versorgungslücke. Wenn ambulante Operationszentren und Praxiskliniken aufgrund unzureichender Vergütung ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, können die Patienten nicht einfach in die Krankenhäuser zurückkehren. Denn vielerorts existieren die dafür notwendigen stationären Strukturen längst nicht mehr. Was einmal abgebaut wurde, lässt sich nicht auf Knopfdruck wiederherstellen.

Dabei ist das wirtschaftliche Potenzial der Ambulantisierung erheblich. Nach Einschätzung der KBV könnten durch ambulantes Operieren jährlich rund acht Milliarden Euro eingespart werden.

Seit Jahren fordert die Politik mehr Ambulantisierung. Ärzte und Praxiskliniken haben darauf vertraut und in Personal, Technik und Infrastruktur investiert. Nun droht die Bundesregierung, diesen Einrichtungen die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Das ist nicht nur ein fatales Signal an die Leistungserbringer, sondern vor allem eine Gefahr für die Patientenversorgung.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert die Koalition auf, die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG zurückzunehmen und stattdessen gemeinsam mit Ärzteschaft und Krankenkassen eine wirtschaftlich tragfähige Weiterentwicklung zu erarbeiten.

Reformieren ist etwas anderes als Abschaffen. Wer die ambulante Versorgung schwächt, obwohl stationäre Alternativen bereits weggefallen sind, riskiert echte Versorgungslücken. Die Leidtragenden wären in diesem Fall insbesondere die Frauen.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge