Antrag

Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems

Berlin, 20. September 2022. Ab 2004 wurde das leistungsorientierte und pauschalierende Vergütungssystem (DRG-System) für deutsche Krankenhäuser verbindlich eingeführt, welches im Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Gesundheitsreformgesetz (2000)) vorgesehen war. Damit wurde die Vergütung aller voll- und teilstationären Krankenhausleistungen (mit Ausnahme psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen), über diagnosebezogene Fallpauschalen eingeleitet. Hauptziele dieser Reform waren der effiziente Ressourceneinsatz und die Senkung von Behandlungszeiten. Jährlich wird ein Katalog mit den aktuellen DRGs und ihren Vergütungshöhen veröffentlicht. Seit Einführung des Systems steigt die Anzahl der DRGs (Fallgruppen) jährlich. Die DRG-Einführung führte jedoch zu einer drastischen Kostensteigerung, bei gleichzeitig sinkender Behandlungsqualität, um Krankenhausumsätze zu steigern. Es hat marktwirtschaftliche Mechanismen im Krankenhaussektor etabliert. Dies führte dazu, dass Gewinne primär durch Kostensenkungen beim Personal und der Fixkosten angestrebt werden.

Durch das heutige DRG-System werden die Krankenhäuser nicht mehr nach ihrem konkreten Bedarf finanziert, sondern unterliegen einem Festpreissystem. Die sich daraus ergebenden Folgen sind vielfältig: Psychische und physische Überlastung der Mitarbeiter, das externe Verlagern der Krankenhausverpflegung oder der Reinigungsdienste, fehlende Zeiten für Versorgung und menschliche Zuwendung am Patienten, sowie die Zunahme bestimmter, lukrativer Operationen, bei kontinuierlicher Abnahme der Verweildauer und Zunahme von sogenannten „blutigen Verlegungen“. Die Lösung ist die Entwicklung eines neuen Systems, welches auf einer prospektiv-regionalen und pauschalierten Finanzierung basiert. Mit diesem werden das klassische Geschäftsmodel des Krankenhauses und die bisherige Rollenverteilung neu geordnet, in dem die ökonomische Hauptverantwortung auf die Leistungserbringer umdelegiert wird. Es handelt sich hierbei um ein System, in dem Leistungserbringer im Voraus auf die Region zugeschnittene pauschalierte Budgets erhalten, die unter anderem auf regionalen Morbiditätsdaten basieren. Somit wird Leistungserbringern im Voraus für einen bestimmten Zeitraum (z. B. ein Jahr) eine Pro-Kopf-Pauschale je Versichertem bezahlt. Diese im Voraus bezahlte Pauschale an Krankenhäuser, hat mehrere Vorteile: Es besteht kein Anreiz für Mehrleistungen mehr und die Übertragung eines selbstverwalteten Budgets, führt automatisch zur Verbesserung der ökonomischen Effizienz im Krankenhaus, mit dem Ziel der Gesunderhaltung der Patienten. Je weniger Erkrankungen auftreten und je zielführender die Behandlung ist, desto mehr bleibt von dem Budget übrig, welches von dem Krankenhaus selbst verwaltet werden kann, um z. B. Innovation intern voranzutreiben. Grundsätzlich entsteht nun ein großer Anreiz zu Investitionen in die Gesunderhaltung der Patienten, was auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive zu begrüßen ist. Um einer möglichen Unterversorgung vorzugreifen ist es äußerst wichtig ein strenges Qualitätsmanagement einzuhalten, um die Patientensicherheit und -zufriedenheit zu gewährleisten. Zudem entfällt die ausufernde Bürokratie der DRG-Kodierung- und Abrechnung. Das DRG-System ist langfristig nicht tragbar und auch nicht durch bürokratische Maßnahmen und sporadische Interventionen zu retten. Es muss ein neues Vergütungs- und Abrechnungssystem entworfen werden, welches die Schwächen des Selbstkostendeckungsprinzips und die Fehlanreize des aktuellen DRG-Systems berücksichtigt und die sich stark ändernde demographische Lage Deutschlands mitberücksichtigt. Deshalb fordern wir die systematische Umstellung auf ein Vergütungsmodell im Gesundheitssektor, welches auf dem Prinzip der prospektiv-regionalen Pauschalen basiert.

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