Pressemitteilung

Änderung des Abgeordnetengesetzes: Reformbedarf besteht weiterhin

Berlin, 7. Oktober 2020. Der AK AWIG begrüßt die heutige Änderung des Abgeordnetengesetzes, mahnt jedoch weiteren Reformbedarf an. Positiv zu bewerten ist, dass der Gesetzentwurf der Regierungsparteien langjährige Forderungen der AfD-Fraktion aufgreift. Der missbräuchliche Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern zu Wahlkampfzwecken wird verschärfend geregelt sowie Einsparungen für den Steuerzahler erreicht.

Dennoch lässt der Gesetzentwurf wichtige Punkte unberührt, insbesondere die Kontrolle der Regelungen.

Thomas Seitz, der Vorsitzende des AK AWIG erklärte im Plenum, dass Verbote nur dann wirken können, wenn die Einhaltung auch kontrolliert wird. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seien nicht vollumfänglich umgesetzt. Auch habe die AfD den Fall Amthor nicht zu den Akten gelegt. Die Einräumung potentieller Erwerbschancen, wie etwa durch Aktienoptionen, bedürfe zwingend der Transparenz durch Veröffentlichung. Es bestehe daher weiterhin Reformbedarf bei den Regelungen der Rechte und Pflichten von Abgeordneten.

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