Patientenwillen bei Bluttransfusionen endlich ernst nehmen

Patientenwillen bei Bluttransfusionen endlich ernst nehmen

Berlin, 4. Juni 2026. Immer mehr Bürger wenden sich mit der Sorge an die AfD-Bundestagsfraktion, bei planbaren Bluttransfusionen keinerlei Einfluss auf die Herkunft des Spenderblutes zu haben. Gerade nach den Erfahrungen der Corona-Jahre und angesichts offener Fragen zu möglichen Rückständen im Zusammenhang mit mRNA-Impfstoffen wünschen viele Patienten mehr Sicherheit, Transparenz und Selbstbestimmung über den eigenen Körper, um ihr Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes zu wahren – auch vor dem Hintergrund, dass Spenderblut in Deutschland derzeit nicht auf Spike-Proteine überprüft wird (BT-Drs. 21/1324).

Aufgrund dieser zahlreichen Zuschriften hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum die Bundesärztekammer angeschrieben und eine Reform der Richtlinie Hämotherapie angeregt. Zudem hat die AfD-Fraktion zu dem Anliegen eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/4897) an die Bundesregierung gerichtet. Doch die Antwort fällt ernüchternd aus: Gerichtete Blutspenden bleiben auf wenige medizinische Ausnahmefälle beschränkt; statistische Zahlen liegen der Bundesregierung nicht einmal vor, eine Änderung des Transfusionsgesetzes ist nicht geplant. Auch die Bundesärztekammer bestätigt diese restriktive Haltung und verweist auf die Richtlinie Hämotherapie. Dazu erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Die Haltung von Bundesregierung und Bundesärztekammer ist enttäuschend und bevormundend. Anstatt die Sorgen der Patienten ernst zu nehmen, werden sie mit Verweisen auf Richtlinien, Zuständigkeiten und logistische Hürden abgespeist. Das ist kein moderner Patientenschutz, sondern ein bürokratischer Abwehrreflex.

Selbstverständlich müssen Blutspenden höchsten medizinischen Sicherheitsstandards genügen. Niemand fordert eine Absenkung der Qualität. Aber wenn ein Spender medizinisch geeignet ist, Kompatibilität und Sicherheit geprüft werden und der Patient die zusätzlichen Kosten gegebenenfalls selbst trägt, gibt es keinen überzeugenden Grund, gerichtete Blutspenden zu blockieren.

Gerade bei planbaren Eingriffen wäre ausreichend Zeit, solche Spenden sauber zu prüfen, zu kennzeichnen, zu lagern und medizinisch verantwortbar vorzubereiten.

Gerichtete Blutspenden können Vertrauen schaffen. Sie geben Patienten das Gefühl, nicht ausgeliefert zu sein, sondern über den eigenen Körper mitentscheiden zu dürfen. Das gilt besonders für Menschen, die nach der Corona-Zeit das Vertrauen in staatliche Gesundheitskommunikation verloren haben.

Hinzu kommt: Die Bundesregierung gibt selbst zu, dass ihr keine Zahlen zu gerichteten Blutspenden vorliegen. Wer aber nicht einmal weiß, wie häufig diese Spenden stattfinden, sollte sich mit pauschalen Ablehnungen zurückhalten.

Während in anderen Ländern die Möglichkeit gerichteter Spenden ausgebaut wird, um das Vertrauen in das Transfusionswesen zu stärken, bleibt Deutschland bei einem starren anonymen System, das die Ängste und den Wunsch nach Selbstbestimmung eines wachsenden Teils der Bevölkerung nicht berücksichtigt.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert deshalb eine Neubewertung der Richtlinie Hämotherapie und eine Öffnung für gerichtete Blutspenden bei planbaren Transfusionen. Medizinische Sicherheit, Kompatibilität und Qualität müssen selbstverständlich gewährleistet bleiben. Aber der Wille des Patienten darf nicht länger als Störfaktor behandelt werden.

Patienten sind keine unmündigen Bittsteller. Sie haben ein Recht auf Selbstbestimmung, Transparenz und körperliche Unversehrtheit. Wer Patientenautonomie ernst nimmt, muss gerichtete Blutspenden endlich aus der Tabuzone holen.”

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