EU-Parlament bringt Chatkontrolle mit fragwürdigen Verfahrenstricks auf den Weg
EU-Parlament bringt Chatkontrolle mit fragwürdigen Verfahrenstricks auf den Weg
Berlin, 9. Juli 2026. Das EU-Parlament hat heute die sogenannte Chatkontrolle im Eilverfahren durchgewunken. Bei der Abstimmung ging es um eine im April ausgelaufene Regelung, wonach Online-Dienste freiwillig die Daten ihrer Nutzer auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs durchsuchen dürfen. Zu der Entscheidung erklären der stellvertretende Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, Pierre Lamely, und der digitalpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Ruben Rupp:
„Das EU-Parlament hat kurz vor der Sommerpause Tatsachen geschaffen und den Weg für die Chatkontrolle freigemacht. Durch verfahrenstechnische Tricks wird die Möglichkeit zu einer ‘freiwilligen’ anlasslosen Massenüberwachung privater Nachrichten nun doch verlängert, obwohl das EU-Parlament dies bereits zwei Mal zuvor aus gutem Grund abgelehnt hatte. Es ist ein zutiefst undemokratischer Vorgang; es wird so lange abgestimmt, bis das Ergebnis den Überwachungs-Befürwortern in Brüssel passt. Bei der Chatkontrolle geht es vordergründig um den Kinderschutz. Ein Thema, dem niemand widersprechen kann, wird hier als trojanisches Pferd missbraucht, um die private Kommunikation von 450 Millionen EU-Bürgern unter Generalverdacht zu stellen.
Wie so oft steht erneut die CDU/CSU in der Verantwortung. Sie hat im EU-Parlament für die Chatkontrolle gestimmt – im Widerspruch zu allen früheren Versprechungen des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn, eine anlasslose Überwachung von Chats nicht mitzutragen. Überdies fragten wir bereits im Oktober 2025 die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Deutschen Bundestag ganz konkret, ob sie im Rat gegen diese Chatkontrolle stimmen und den Bürgern garantieren wird, dass diese Überwachung niemals kommt. Sie hat versprochen: Eine anlasslose Chatkontrolle sei mit ihr nicht durchsetzbar, das sei die Haltung der gesamten Bundesregierung. Es ist davon auszugehen, dass die Merz-Regierung auch dieses Versprechen über Bord wirft. Das Vorgehen folgt exakt der berüchtigten Maxime des ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker: ‚Wir beschließen etwas, stellen das in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt (…), dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.‘
Der Juristische Dienst des EU-Rates, der Europäische Datenschutzbeauftragte sowie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigen übereinstimmend die Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta und dem Artikel 10 unseres Grundgesetzes, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt. Eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Tatverdacht ist mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar. Die Gefahr der heutigen Entscheidung reicht weit über das Durchsuchen von privaten Nachrichten hinaus. Man muss den Gesamtzusammenhang in den Blick nehmen: Brüssel präsentiert den digitalen Euro, Apps zur Altersverifikation im Zuge des Socialmedia-Verbots für Jugendliche und die Chatkontrolle stets als separate Vorgänge. In der Summe aber geht es um den Aufbau einer lückenlosen, digitalen Überwachungsinfrastruktur im Hintergrund. Unsere Grundrechte werden so Stück für Stück abgeschliffen, bis wir uns auf einem Freiheitsniveau einer Sowjetrepublik wiederfinden.
Denn sobald diese Infrastruktur erst einmal steht, kann sie auch zweckentfremdet werden. Sie kann dann auch auf Regierungskritik ausgeweitet werden. Am Ende entscheidet die politische Führung, wer als öffentliches Risiko eingestuft, überwacht und mit Sanktionen belegt wird.“
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