„Freiwillige“ Chatkontrolle ist der Einstieg in den Überwachungsstaat

„Freiwillige“ Chatkontrolle ist der Einstieg in den Überwachungsstaat

Berlin, 8. Juli 2026. Am 3. April ist die europäische Übergangsregelung ausgelaufen, die es Internet- und Messaging-Diensten erlaubte, private Chats mittels automatisierter Technologien auf Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM) zu durchsuchen. Trotz der deutlichen Ablehnung früherer Vorschläge im Europaparlament bemüht sich die EVP-Fraktion nun darum, eine Position des EU-Rates zur Reaktivierung dieser freiwilligen Durchsuchungsrechte erneut am 09.07.2026 im Europaparlament zur Abstimmung zu bringen, um eine vermeintliche Regelungslücke zu schließen. Zu dem Vorhaben erklären der digitalpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Ruben Rupp, und der Berichterstatter der AfD-Bundestagsfraktion für Digitales im EU-Ausschuss, Tobias Teich :

„Dass eine bereits abgelehnte Chatkontrolle nun mithilfe parlamentarischer Tricks und im Dringlichkeitsverfahren erneut durchgesetzt werden soll, ist ein politischer Skandal. Wenn für ein Vorhaben keine Mehrheit besteht, darf die Antwort in einer Demokratie nicht darin liegen, so lange am Verfahren zu drehen, bis das gewünschte Ergebnis zustande kommt. Auch unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit bleibt die Chatkontrolle ein beispielloser Angriff auf das digitale Briefgeheimnis und die Privatsphäre unbescholtener Bürger. Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz im Netz lässt sich nicht durch eine anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation erzwingen.

Wer vorgibt, Kinder schützen zu wollen, indem er die private Kommunikation aller Bürger scannt, betreibt Etikettenschwindel. Die geplante ‚freiwillige‘ Chatkontrolle ist ein trojanisches Pferd. Sobald die technische Infrastruktur für das massenhafte Durchleuchten privater Chats erst einmal etabliert ist, ist der Weg zur verpflichtenden Totalüberwachung geebnet. Die EVP versucht hier, ein bereits gescheitertes und grundrechtswidriges Instrument über eine vermeintliche ‚Freiwilligkeit‘ zu rehabilitieren. Das ist nicht nur scheinheilig, sondern auch hochgefährlich für unsere Demokratie.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt diesen digitalen Generalverdacht entschieden ab. Kriminelle Akteure nutzen längst verschlüsselte Nischenkanäle, die von solchen Maßnahmen überhaupt nicht erfasst werden. Getroffen werden stattdessen normale Bürger, Familien und Jugendliche. Echter Kinderschutz im Netz funktioniert durch eine personell und technisch stark aufgestellte Strafverfolgung im Netz, die konsequente Löschung bekannter Missbrauchsdarstellungen an den Serverstandorten und die Stärkung der Medienkompetenz in den Familien.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert daher, jede Neuauflage der Chatkontrolle entschieden zurückzuweisen und die Grundrechte der Bürger vor weiteren Eingriffen in ihre private Kommunikation zu schützen.“

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