Schluss mit EU-Bevormundung nationaler Migrationspolitik
Schluss mit EU-Bevormundung nationaler Migrationspolitik
Berlin, 5. Juni 2026. Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland verstoßen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Klage eines Afghanen aus dem Jahr 2022 gegen geltendes EU-Recht. Die vor dem Gerichtshof verhandelte Kürzungsregelung wurde 2024 sogar noch verschärft. Allerdings wird die bisherige EU-Aufnahmerichtlinie am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) durch neue Regelungen ersetzt. Diese erlauben Leistungseinschränkungen ausdrücklich, wenn sich Asylbewerber in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten als dem für sie zuständigen. Gleichwohl schränken auch diese neuen Regelungen die nationale Handlungsfähigkeit im Bereich der Migrationspolitik ein. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, teilt dazu mit:
„Das EU-Asylrecht ist überholt und stiftet Chaos statt Ordnung. Es ist ungeeignet für die Herausforderungen der Massenmigration. Seine Umsetzung untergräbt die politische Handlungsfähigkeit europäischer Nationalstaaten und trägt zu einer lähmenden Verrechtlichung der Politik bei. Aus Sicht der AfD-Fraktion muss die Bundesregierung aus Gründen der staatlichen Existenzsicherung einschreiten und nationales Recht über die EU-Bevormundung stellen oder sich für eine grundlegende Reform der europäischen Vereinbarungen und rechtlichen Verbindlichkeiten einsetzen. Anderenfalls wird Deutschland keine Kontrolle über die Migrationskrise zurückgewinnen.“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely, Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt:
„Der EuGH hat entschieden, dass die bisherigen deutschen Leistungskürzungen für Personen, deren Asylverfahren nach der Dublin-Verordnung eigentlich von einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführt werden müsste, nicht mit den Vorgaben des europäischen Rechts vereinbar sind. Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen zur Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems auf. Wenn Deutschland auch bei Asylverfahren, für die es eigentlich nicht zuständig ist, weiterhin umfassende Leistungen gewähren muss, wird die Steuerungswirkung des Systems weiter geschwächt.
Besonders kritisch bewerten wir die möglichen Auswirkungen auf die im Jahr 2024 verschärften Regelungen zum Leistungsausschluss für Dublin-Fälle. Nach Einschätzung zahlreicher Rechtsexperten könnten auch diese Bestimmungen infolge des heutigen Urteils rechtlich nicht mehr haltbar sein. Wir werden die Bundesregierung hierzu befragen. Dabei sollen sowohl die politischen als auch die finanziellen Konsequenzen des Urteils beleuchtet werden.
Die Bundesregierung muss offenlegen, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die zukünftige Ausgestaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat. Ebenso besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, zu erfahren, welche Kosten durch das Verfahren entstanden sind und welche finanziellen Belastungen aus staatlich finanziertem Rechtsschutz in Asylverfahren insgesamt resultieren. Zudem muss die Bundesregierung alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten prüfen, um auf europäischer Ebene Änderungen herbeizuführen, die den Mitgliedstaaten wieder größere Spielräume bei der Ausgestaltung von Leistungen für Dublin-Fälle eröffnen.“
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