Nationale Ausnahmeregelung vom EU-Verpackungsrecht soll Frische und Hygiene von Obst und Gemüse schützen

Nationale Ausnahmeregelung vom EU-Verpackungsrecht soll Frische und Hygiene von Obst und Gemüse schützen

Berlin, 11. Juni 2026. Das von der EU geplante Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für Produkte unter 1,5 kg ab 2030 betrifft empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Gemüse, Beerenobst, Steinfrüchte, Pilze, Fruchtgemüse und Salate. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert mit einem Entschließungsantrag (Drs. 21/6402) eine nationale Ausnahmeregelung, um Lebensmittelverschwendung und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Dazu sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete Bernd Schuhmann, Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:

„Die EU-Vorgabe ist ein weiterer klassischer Fall von ideologisch motiviertem Verbot wider jede praktische Vernunft zu Lasten der Bürger. Schutzfolien für Obst und Gemüse erfüllen zentrale Funktionen: Sie schützen vor mechanischen Schäden, erhalten Frische, Haltbarkeit und stellen Hygienestandards sicher. Ein Verbot, das zu mehr Lebensmittelverschwendung führt, ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. Die gleichen politischen Kräfte, die hier mit missionarischem Eifer unverzichtbare Verpackungen verbieten wollen, treiben an anderer Stelle Ideologieprojekte wie Windräder und E-Autos voran, die bereits jetzt nachweislich gewaltige Mengen Müll hinterlassen. Das ist nicht ehrlich, das ist nicht nachhaltig und vor allem nicht im Interesse der Bürger. Deshalb fordert die AfD-Bundestagsfraktion eine nationale Ausnahmeregelung des Verbots von Kunststoffverpackungen für Obst und Gemüse.“

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