Heimische Landwirtschaft stärken-Branchenspezifischer Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft

Heimische Landwirtschaft stärken-Branchenspezifischer Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft

Berlin, 22. Juli 2026. Wir von der AfD-Bundestagsfraktion haben im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft eingebracht, der eine branchenspezifische Sonderregelung zum gesetzlichen Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft vorsieht. Angesichts der seit Januar 2026 geltenden Mindestlohnhöhe von 13,90 Euro je Stunde und des scharfen Wettbewerbs mit Importware aus Ländern mit deutlich niedrigeren Lohn- und Produktionskosten sehen wir die Wettbewerbsfähigkeit arbeitsintensiver Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen massiv gefährdet. Diese Kulturen sind nur begrenzt mechanisierbar und weisen einen Lohnkostenanteil am Erzeugerpreis von bis zu sechzig Prozent auf, der angesichts der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels nicht an die Verbraucher weitergegeben werden kann. Nach dem im März 2026 vorgelegten verfassungsrechtlichen Gutachten von Professor Christian Picker ist eine branchenspezifische Ausnahme für Saisonbeschäftigte mit gewöhnlichem Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Ausland zulässig, weil diese ihre Lebenshaltungskosten in ihren Herkunftsländern mit niedrigeren Preisniveaus bestreiten und der einheitliche Mindestlohn hier zu einem unverhältnismäßigen Sonderopfer führt. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Saisonbeschäftigten aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes herausnimmt und für sie ein verbindliches Mindestentgelt in Höhe von achtzig Prozent des gesetzlichen Mindestlohns festlegt. Gleichzeitig soll die Neuregelung spätestens zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, heimische Erzeugung, Versorgungssicherheit sowie Beschäftigung und soziale Sicherung evaluiert werden. Mit dieser maßvollen und verfassungsrechtlich abgesicherten Korrektur wollen wir den fortschreitenden Rückgang von Betrieben und Anbauflächen stoppen, die Selbstversorgung mit Obst und Gemüse sichern und zugleich ein angemessenes Schutzniveau für die betroffenen Saisonarbeitskräfte erhalten.

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