Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter Menschen
Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter Menschen
Berlin, 22. Juli 2026. Wir, die AfD-Bundestagsfraktion, fordern mit unserem Antrag einen wirksamen Schutz vor dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter Menschen. Immer mehr Menschen verfügen über eine Vorsorgevollmacht, doch fehlen klare Formvorschriften, sodass die Gefahr des Missbrauchs durch Bevollmächtigte besteht. Da die Vollmacht oft erst bei eingeschränkter oder fehlender Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Einsatz kommt, ist ein Widerruf durch diesen selbst meist nicht mehr möglich. Im Gegensatz zu einem gerichtlich bestellten Betreuer unterliegt der Bevollmächtigte keiner Kontrolle und kann strafrechtlich kaum belangt werden. Um vor allem ältere und hilflose Menschen vor finanzieller Ausbeutung zu schützen, fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem die notarielle Beurkundung von Vorsorgevollmachten bei objektiven Risikoindikatoren sowie die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests zur Feststellung der Geschäftsfähigkeit vorsieht. Zudem soll die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister verpflichtend werden. Gleichzeitig wollen wir den Kreis der Strafantragsberechtigten erweitern, sodass auch Erben und Betreuer unabhängig vom Aufgabenbereich Strafantrag stellen können, und den Anwendungsbereich des § 247 StGB auf Verwandte beschränken. Mit der Einführung eines besonders schweren Falls bei Unterschlagung und Betrug unter Ausnutzung der Hilflosigkeit wollen wir die Strafverfolgung stärken und potenzielle Täter abschrecken.
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