Keinen Schutz für Pädophile – „Sexuelle Identität“ nicht ins Grundgesetz aufnehmen

Keinen Schutz für Pädophile – „Sexuelle Identität“ nicht ins Grundgesetz aufnehmen

Berlin, 10. August 2026. Zu den aktuellen Forderungen, unter anderem der Berliner Senatorin Cansel Kiziltepe, die Beratungen über die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in das Grundgesetz voranzutreiben, erklärt der stellvertretende familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Sebastian Maack:

„Das Grundgesetz ist kein Experimentierfeld für politisch aufgeladene und rechtlich unbestimmte Begriffe. Die Aufnahme der ‚sexuellen Identität‘ in Artikel 3 Absatz 3 würde einen neuen verfassungsrechtlichen Maßstab schaffen, dessen konkrete Reichweite künftig maßgeblich durch die Rechtsprechung bestimmt würde. Bereits heute bestehen verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Regelungen zum Schutz vor ungerechtfertigter Ungleichbehandlung. Wer darüber hinaus einen neuen Begriff mit Verfassungsrang ausstatten will, muss zweifelsfrei erklären können, was dieser Begriff umfasst und was nicht. Genau diese Klarheit fehlt bei der ‚sexuellen Identität‘.

Besonders alarmierend ist, dass pädophile Interessengruppen selbst versuchen, Pädophilie unter den Begriff der ‚sexuellen Identität‘ zu fassen und daraus Ansprüche auf besonderen Diskriminierungsschutz abzuleiten. Das zeigt, welche erheblichen Auslegungsrisiken mit einer derart offenen Formulierung verbunden sind. Eine Änderung des Grundgesetzes darf dafür keine zusätzliche juristische Argumentationsgrundlage schaffen. Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung muss ohne Wenn und Aber Vorrang haben. Es darf nicht einmal der rechtliche Ansatzpunkt dafür geschaffen werden, pädophile Neigungen unter Berufung auf einen besonderen verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz aufzuwerten.

Für eine Änderung des Grundgesetzes braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Die Union trägt deshalb eine besondere Verantwortung. CDU und CSU dürfen diesem Vorhaben nicht zur erforderlichen Mehrheit verhelfen. Die AfD-Fraktion lehnt die Aufnahme des unbestimmten Begriffs der ‚sexuellen Identität‘ in das Grundgesetz ab. Der Gesetzentwurf gehört zurückgewiesen.“

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