Entwurf eines Gesetzes zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung

Berlin, 22. September 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion haben einen Gesetzentwurf zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung vorgelegt der bestehende Lücken im Bundesministergesetz schließt. Aktuell sind Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre nicht verpflichtet ihre Unternehmensbeteiligungen offenzulegen und nur jene Regierungsmitglieder die gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sind unterliegen den entsprechenden Regelungen des Abgeordnetengesetzes. Unser Entwurf sieht vor dass Mitglieder der Bundesregierung Beteiligungen an Kapital oder Personengesellschaften die mehr als ein Prozent betragen sowie die daraus resultierenden Einkünfte der Bundesregierung anzeigen müssen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auch auf Ehe oder Lebenspartner und minderjährige Kinder und soll innerhalb eines Monats nach Amtsantritt oder Änderungen erfolgen. Mit dieser Maßnahme wollen wir Interessenkonflikte verhindern und sicherstellen dass Regierungsmitglieder ihr Amt uneigennützig und ohne persönliche wirtschaftliche Vorteile ausüben.

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