Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken
Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken
Berlin, 06. Oktober 2026. Mit unserem Gesetzentwurf zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken wollen wir die AfD-Bundestagsfraktion erreichen, dass große, marktbeherrschende Plattformbetreiber ihre Nutzerbeiträge nicht mehr nach eigenen politisch motivierten Richtlinien bewerten, löschen oder sperren dürfen. Wir stellen klar, dass soziale Netzwerke das bisherige Haftungsprivileg verlieren, sobald sie Inhalte nicht allein auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen, sondern darüber hinausgehende eigene Wertungen vornehmen. Zudem verpflichten wir marktbeherrschende Anbieter dazu, Beiträge nur noch anhand der allgemeinen Gesetze zu beurteilen und sehen bei Verstößen Schadensersatzansprüche der Nutzer vor. Ergänzend soll das Bundeskartellamt jährlich die Marktverhältnisse in der Branche untersuchen und einen Bericht veröffentlichen. Damit schützen wir die Meinungsfreiheit der Bürger im digitalen Raum vor der Macht privater Monopole und stellen sicher, dass der Marktplatz der Meinungen nicht durch willkürliche Zensur verengt wird.
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