Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches-Neufassung des 45

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches-Neufassung des 45

Berlin, 22. September 2026. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts durch richterliche Entscheidung künftig ausschließen und zugleich die Regelung zur automatischen Aberkennung der Wählbarkeit bei Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr beibehalten. Der Entwurf sieht dazu vor, die entsprechenden Absätze des § 45 StGB sowie die darauf verweisenden Vorschriften aufzuheben und zugleich Folgeänderungen im Bundeswahlgesetz und in der Strafprozessordnung vorzunehmen. Wir sind der Überzeugung, dass nur eine gesetzliche Typisierung, die kraft Gesetzes eintritt, den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Allgemeinheit der Wahl gerecht wird, während eine Einzelfallentscheidung durch das Gericht die Gefahr willkürlicher und zufälliger Ergebnisse birgt. Die AfD-Bundestagsfraktion hält daher an dem automatischen Rechtsverlust fest, um das Vertrauen der Bürger in die Integrität staatlicher Institutionen zu wahren, und lehnt die richterliche Ermessensentscheidung als nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar ab.

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