Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Rückbesinnung auf biologische Geschlechter in der Kinder-und Jugendhilfe

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Rückbesinnung auf biologische Geschlechter in der Kinder-und Jugendhilfe

Berlin, 06. Oktober 2026. Wir, die AfD-Bundestagsfraktion, haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt, mit dem wir die Kinder- und Jugendhilfe auf die biologische Zweigeschlechtlichkeit zurückführen. Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 wurden Träger der Jugendhilfe verpflichtet, sogenannte Lebenslagen transidenter, nichtbinärer und intergeschlechtlicher junger Menschen zu berücksichtigen, was nach unserer Auffassung auf einem wissenschaftlich nicht hinreichend belegten Konzept der Geschlechtsidentität beruht und in das elterliche Erziehungsrecht eingreift. Unser Entwurf ersetzt diese Regelung durch eine klare Orientierung an den realen Lebenslagen von Mädchen und Jungen, baut Benachteiligungen aufgrund des biologischen Geschlechts ab und fördert die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Zugleich wird ein ausdrückliches Verbot eingeführt, wonach Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe vom biologischen Geschlecht abweichende Geschlechtsidentitätskonzepte weder fördern noch vermitteln dürfen. Diese Neuregelung erstreckt sich auch auf die Schulsozialarbeit, um Umgehungen im schulischen Umfeld zu verhindern. Für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entsteht kein messbarer zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da lediglich bestehende Ziel- und Aufgabenbestimmungen angepasst werden.

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