Antrag

Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen – Einführung von Bürgerarbeit

Berlin, 12. Oktober 2022. Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat (Art 20 GG). Sozialstaatsprinzip und Solidarität innerhalb des Nationalstaats führen dazu, dass Menschen in einer Notlage Hilfe erhalten. Solidarität ist jedoch keine Einbahnstraße und Unterstützung kann grundsätzlich nur unter Bedingungen gewährt werden. Andernfalls ist ein Sozialstaat weder moralisch noch wirtschaftlich zu rechtfertigen, da jede Transferleistung vor ihrer Verteilung erst erwirtschaftet werden muss. Daraus folgt: Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, um wieder auf die Beine zu kommen.

Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben. Im Rahmen einer aktivierenden Grundsicherung wird dem bewährten Prinzip des Förderns und Forderns treu geblieben. Es gilt die Leitidee: „Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten“. Die Grundsicherung soll zur Ausübung einer Erwerbsarbeit im regulären Arbeitsmarkt aktivieren.

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