Die AfD-Bundestagsfraktion brachte den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ein (19/27776) 1927776.pdf (bundestag.btg). Er sieht die Ausweitung der ersten beiden Absätze des Straftatbestands auf bereits vorgenommene Handlungen (beziehungsweise Unterlassungen) unter Streichung des Merkmals „im Auftrag oder auf Weisung“ bei Erhöhung des Strafrahmens und Einführung eines minder schweren Falls vor.

Im Plenum wurden der Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/27850) 1927850.pdf (bundestag.btg) sowie der Antrag auf Änderung der „Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“ (19/27857) Drucksache 19/27857 (bundestag.btg)wurden im Plenum abgestimmt.