Pressemitteilung

Martin Sichert: Untreue-Verdacht gegen Faeser muss aufgeklärt werden

Berlin, 9. Februar 2023. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge unternahm Bundesinnenministerin Faeser 21 von 50  Dienstreisen (über 40 Prozent) nach Hessen, von denen mehrere in zeitlicher Nähe zu dortigen Wahlkampfveranstaltungen stattfanden. Bekanntlich kandidiert die SPD-Politikerin als hessische Spitzenkandidatin ihrer Partei für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023. Sollten einige der Dienstreisen zu Wahlkampfzwecken erfolgt sein, wie bereits verschiedene Medien spekulieren, so handelt es sich um Untreue gemäß § 266 StGB und besonders schwere Fälle von Betrug gemäß § 263 StGB. Daher hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert am heutigen 9. Februar 2023 Strafanzeige gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser gestellt.

Sichert teilt dazu mit:

„Unsere Fraktion steht geschlossen für Rechtsstaatlichkeit und Transparenz. Diese Ansprüche müssen für alle politischen Mandatsträger gelten. Die Bundesinnenministerin ist qua Amt für die Einhaltung von Recht und Gesetz in Deutschland zuständig. Daher beschädigt jeder Verdacht einer kriminellen Handlung durch die Ministerin das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Wenn Bundesinnenministerin Faeser Wahlkampf auf Steuerzahlerkosten geführt hat, wäre das nicht nur eine illegale Parteispende, sondern würde auch die Straftatbestände der Untreue und des Betrugs erfüllen. Nur Polizei und Staatsanwaltschaft können den im Raum stehenden Verdacht durch Ermittlungen bestätigen oder entkräften. Das ist elementar, um den durch die Vorwürfe entstandenen Schaden für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat abzumildern. Daher habe ich heute Strafanzeige gegen Ministerin Faeser gestellt.“

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