Pressemitteilung

Bernhard: Fahrverbote wegen Grenzwert-Dogmen

Berlin, 26. Oktober 2018. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard fordert Stickstoffdioxid Grenzwert endlich zum ersten Mal überhaupt objektiv wissenschaftlich zu überprüfen. Die AfD fordert dies seit Monaten, aber alle anderen Fraktionen haben sogar, die von der AfD beantragte Expertenanhörung abgelehnt. „Man muss ja schon ziemlich große Angst haben, wenn man sich nicht einmal traut, einer Anhörung zu zustimmen, die klären soll, ob es gerechtfertigt ist, den Menschen das Auto und damit ihre Freiheit wegzunehmen.“

Bernhard, der auch Mitglied im Umweltausschuss ist: „Im Bundestag wird jetzt fast jede Woche über Diesel-Fahrverbote gesprochen. Für die Menschen verändert sich aber nichts, rein gar nichts! Der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm ist völlig willkürlich! Er stützt sich ausschließlich auf rein theoretische Hochrechnungen ohne jeden praktischen Bezug.

Der führende Lungenexperte Professor Köhler vergleicht die theoretischen Hochrechnungen mit dem „Hexenhammer“ im Mittelalter: „Da geht es darum, wie und mit welchen Experimenten man eine Hexe erkennt. Das wird durchaus rational erläutert. Aber die Grundfrage, ob Hexen überhaupt existieren, wird nie gestellt.“

„Und genauso ist es im Deutschen Bundestag, wenn es um Stickstoffdioxid geht“ so Bernhard und er führt weiter aus:

„Alle klinischen Studien der WHO den Grenzwert von 40 Mikrogramm zu bestätigen, sind krachend gescheitert.

Beim Rauchen einer einzigen Zigarette atmet man 50.000 Mikrogramm Stickstoffdioxid ein. Eine Schachtel entspricht also einer Million Mikrogramm. Wenn also bereits 40 Mikrogramm diese Auswirkungen hätte, wie immer wieder behauptet wird, hätte Helmut Schmidt keine einzige Legislaturperiode überlebt.“

Die AfD fordert seit Monaten, den Grenzwert zum ersten Mal überhaupt objektiv wissenschaftlich zu überprüfen.

Selbst in Kalifornien mit den strengsten Umweltvorschriften der Welt gelten 100 Mikrogramm. Also das zweieinhalb Fache wie in Deutschland. Die US-Umweltbehörde hat diesen Grenzwert kürzlich nochmal ausdrücklich bestätigt, da dieser so wörtlich: „einen angemessenen Schutz der öffentlichen Gesundheit gewährleistet, und insbesondere eine ausreichende Sicherheitsmarge gerade auch für ältere Personen, Kinder und Menschen mit Asthma berücksichtigt.“

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