Bernhard: Gesetzesänderung greift zu kurz – Manipulation von Fahrverboten sofort beenden!

Bernhard: Gesetzesänderung greift zu kurz – Manipulation von Fahrverboten sofort beenden!

Berlin, 16. März 2019. „Die 13. Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber am wirklichen Problem vorbei. Der entscheidende Faktor ist nicht die Höhe der Grenzwerte, sondern wie sie gemessen werden. Auch in Zukunft können Messstationen völlig willkürlich aufgestellt und Fahrverbote manipuliert werden. Wo ideologische Verblendung regiert, wie in Stuttgart, gibt es Fahrverbote. Wo realitätsbewusster regiert wird, wie in München, können Fahrverbote vermieden werden“, so Marc Bernhard, Sprecher der AfD-Landesgruppe Baden-Württemberg im Bundestag.

Bernhard, Mitglied im Umweltausschuss: „Wir fordern deshalb, endlich eindeutige, standardisierte Vorgaben für Messstationen festzulegen! Der deutsche Verkehrsgerichtstag hat dazu festgestellt, dass die derzeitigen Vorgaben für das Aufstellen von Messstationen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot nicht genügen. In Stuttgart gibt es seit dem 1. Januar Fahrverbote. In München sind die Luftwerte schlechter als in Stuttgart, und trotzdem wird es dort keine Fahrverbote geben. Warum?

In München wurden fünf Stationen direkt an der Straße aufgestellt, die wie erwartet Höchstwerte und Grenzwert-Überschreitungen messen. Nur dort hat die Stadt noch 20 weitere Stationen aufgestellt, diesmal aber nicht am Straßenrand. Orientiert sich die Aufstellung von Messstationen an der Lebensrealität der Menschen, schon wenige Meter abseits der Straße sinken die Stickoxid-Konzentrationen signifikant, sind Fahrverbote weder notwendig noch verhältnismäßig.

Und das hat man in Stuttgart nicht gemacht – dort wurden aus ideologischer Verblendung keine zusätzlichen Stationen aufgestellt, sondern man hat die Höchstwerte mit Modellrechnungen auf das gesamte Stadtgebiet projiziert, und damit sind Fahrverbote unausweichlich.

Es kommt also entscheidend darauf an, wer in der Gemeinde und im Bundesland die Entscheidungen trifft. Fahrverbote fallen nicht vom Himmel, sondern sind politisch gewollt.

Die vorgestern im Bundestag beschlossene 13. Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes lag bereits gestern im Bundesrat zur Abstimmung vor. Demnach sollen Stickoxid-Konzentrationen bis 50 Mikrogramm künftig keine Fahrverbote mehr rechtfertigen. Aber warum 50 Mikrogramm? Warum nicht 60 Mikrogramm, dann wäre auch den Menschen in Stuttgart geholfen. Allein in Stuttgart sind 72.000 Menschen mit ihren Familien von einem Fahrverbot betroffen.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge