Pressemitteilung

Brandner: Stellungnahme zur Verwendung des Begriffs „Judaslohn“

Berlin, 4. November 2019. Zur Diskussion um die Verwendung des Begriffes ‚Judaslohn‘ in einer Veröffentlichung auf Twitter vom 31.10.2019 teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, Stephan Brandner, mit:

„Die Vorwürfe, der Begriff ,Judaslohn‘ sei antisemitisch konnotiert und dessen Verwendung verstoße gegen die Würde und den Anstand des Bundestages, sind an den Haaren herbeigezogen, absurd und sollen ausschließlich dazu dienen, mich, die AfD und die AfD-Bundestagsfraktion zu diskreditieren.

Bei dem Begriff ,Judaslohn‘ handelt es sich um einen zugespitzten Begriff in der rhetorischen Auseinandersetzung, der in der Vergangenheit immer wieder auch von anderen Bundestagsabgeordneten nahezu aller Fraktionen unbeanstandet innerhalb und außerhalb des Parlamentes genutzt worden ist. Als Beispiele genannt seien hier die Bundestagsabgeordneten Jerzy Montag (Grüne), Thomas Gambke (Grüne), Rainer Brüderle (FDP), Johannes Kahrs (SPD) und Karl Lauterbach (SPD).

Es gibt auch deshalb keinen Grund für mich, Konsequenzen aus der Verwendung des Begriffes ,Judaslohn‘ zu ziehen oder aber dafür sanktioniert zu werden. Wir sollten zu einer sachlichen, fairen und konstruktiven Zusammenarbeit im Ausschuss zurückfinden, wie sie auch bislang stattgefunden hat. Ich stehe dafür, wie bisher, gerne zur Verfügung.“

Quellen:

Jerzy Montag http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/16/16224.pdf   S.33

Thomas Gambke http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/17/17236.pdf   S. 40

Rainer Brüderle http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/15/15040.pdf  S. 49

Johannes Kahrs https://rp-online.de/politik/deutschland/schroeder-und-muentefering-unter-druck_aid-17021101

Karl Lauterbach https://www.presseportal.de/pm/66749/1664509

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