Bürgergeldreform mit homöopathischen Mitteln
Bürgergeldreform mit homöopathischen Mitteln
Berlin, 15. Januar 2026. Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung in erster Lesung beraten: den Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherungsgeld, Bundestagsdrucksache 21/3541) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach der Massenzustrom-Richtlinie (Leistungsrechtsanpassungsgesetz, Bundestagsdrucksache 21/3539). Mit dem ersten Gesetz soll das bisherige Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungsgeld ersetzt werden. Änderungen betreffen unter anderem Sanktionen, Mitwirkungspflichten sowie die Ausgestaltung von Fördermaßnahmen. Mit dem zweiten Gesetz wird geregelt, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland einreisen, nicht mehr Bürgergeld oder Sozialhilfe, sondern wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, René Springer, erklärt dazu:
„Diese Reform ist ein Täuschungsmanöver. Friedrich Merz kündigte noch im September großspurig Einsparungen von fünf Milliarden Euro an. Im Gesetzestext selbst ist von nennenswerten Einsparungen keine Rede mehr. Statt das System grundlegend zu reformieren, setzen Union und SPD auf homöopathische Mittel: Bei den Sanktionen wird halbherzig nachgebessert, doch die Hauptursache für die Überforderung unseres Sozialstaats – die massenhafte Einwanderung in die Sozialsysteme – wird weiterhin komplett ignoriert. Wir als AfD-Fraktion fordern eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung: Bürgergeld-Leistungen darf es künftig nur noch für Deutsche geben. Für Ausländer allenfalls nach zehn Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – und auch dann nur maximal für ein Jahr. Wer nach sechs Monaten Bürgergeldbezug keiner Arbeit nachgeht, muss verpflichtend eine gemeinnützige Tätigkeit im Umfang von 15 Wochenstunden leisten. Bei unerlaubter Ortsabwesenheit oder versäumtem Meldetermin ist die Leistung unverzüglich vorläufig einzustellen. Der Rechtskreiswechsel für ukrainische Kriegsflüchtlinge war ein schwerer Fehler und muss vollständig rückgängig gemacht werden. Leistungen nach dem SGB II dürfen nicht zum Magneten für Migration werden. Unsere Alternative liegt auf dem Tisch: Mit unserem Antrag ,Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld‘ (Drucksache 21/3605) zeigen wir, wie ein leistungsorientiertes und gerechtes System aussehen kann – zum Schutz der Steuerzahler und zur Rettung des Sozialstaats.“
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