Pressemitteilung

Cotar: Bundesregierung erteilt Freibrief für politische Einseitigkeit in sozialen Medien

Berlin, 29. Oktober 2018. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Drucksache 19/4822) erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Obfrau im Ausschuss Digitale Agenda, Joana Cotar:

„Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage verdeutlicht, dass das sogenannte ,Netzwerkdurchsetzungsgesetz‘ nicht nur das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gefährdet, sondern auch ineffiziente bürokratische Strukturen herbeiführt. Obwohl die Anzahl der Beschwerden wegen nicht gelöschter rechtswidriger Beiträge bei nur etwa zwei Prozent des von der Bundesregierung ursprünglich geschätzten Volumens liegt, will die Regierung keine einzige Planstelle für die Bearbeitung dieser Beschwerden streichen. Der Verweis darauf, dass die Bearbeitung der Beschwerden sehr zeitintensiv sei und dass die Beschwerden sich, entgegen früherer Annahmen, als überwiegend ,substantiiert‘ erwiesen hätten, klingt angesichts der um das 50-fache niedrigeren Gesamtzahl nicht überzeugend.
Erstaunlich ist die Antwort der Regierung in Bezug auf den Zustellungsbevollmächtigten: Eine Ordnungswidrigkeit nach NetzDG stellt es nur da, keinen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Verweigert dieser die Annahme von Zustellungen, ist das – nach NetzDG – kein Problem. Bußgelder haben die Firmen nicht zur erwarten. Einen Verantwortlichen zu benennen, der seinen Aufgaben aber nicht nachkommen muss – das ist GroKo-Logik.

Bezeichnend ist auch, dass es der Bundesregierung – laut ihrer Antwort auf unsere Frage – nicht bekannt gewesen ist, dass die Petition ,Gemeinsame Erklärung 2018‘, die sich gegen die Asylpolitik der Regierung richtet, von Facebook gelöscht und als ,Hassrede‘ eingestuft wurde. Aber am Schlimmsten ist, wie die Bundesregierung auf unsere Frage antwortet, ob sie angesichts dieser Löschungen Handlungsbedarf sieht, um die Neutralität der Netzwerke und die Meinungsfreiheit im Internet zu gewährleisten: Die Betreiber der sozialen Netzwerke hätten das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze, mit ihren Nutzern zu vereinbaren, welche Inhalte zulässig sein sollen. Mit dieser Argumentation erteilt die Regierung faktisch einen Freibrief für eine politisch völlig einseitige Löschpraxis bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken. Natürlich würde die Bundesregierung niemals in dieser Weise argumentieren, wenn etwa das Facebook-Profil von Angela Merkel aufgrund von politischer Willkür gelöscht würde. Die gescheiterte schwarz-rote Koalition will Facebook als Instrument nutzen, um Regierungsdogmen durchzusetzen und Kritiker zu zensieren – das werden wir als AfD in keinem Fall akzeptieren.“

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