Antrag

Deutsche Bauern nicht erneut belasten – Steuervergünstigung für Agrardiesel

Berlin, 16. Januar 2024. Land- und forstwirtschaftliche Maschinen sind, mit Ausnahme von alternativen Kraftstoffen, maßgeblich auf Dieselkraftstoff angewiesen, praxistaugliche Elektroantriebe existieren derzeit nicht.

Am Kraftstoffverbrauch ändert sich deshalb durch eine Streichung der Steuervergünstigung für Agrardiesel nichts. Im Gegenteil sorgt die gegenwärtige Agrarpolitik eher dafür, dass der Kraftstoffverbrauch steigt, beispielsweise durch eine verstärkte mechanische Bodenbearbeitung oder mechanische Unkrautbekämpfung. Dieselkraftstoff wird in Deutschland derzeit mit 47,04 Cent pro Liter besteuert. Über die Agrardieselvergütung können sich Landwirte 21,48 Cent pro Liter erstatten lassen, was einem Steuersatz von 25,56 Cent pro Liter für Agrardiesel entspricht (https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/agrardieselverguetung-in-bayern/index.html). Die Steuervergünstigung für Agrardiesel wurde im Jahr 2000 beschlossen, um Wettbewerbsnachteile auf europäischer Ebene auszugleichen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu erhalten (https://www.ima-agrar.de/wissen/nachrichten/1159-der-treibstoff-der-die-landwirtschaft-am-laufen-haelt). Eine Streichung würde dieses Ziel gefährden.

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